Searchmetrics
SEO DIVER

Angebot anfordern

AdSense Richtlinien im Überblick

Google | | 05.02.2009, 19:37 | 7 Kommentare

Nachdem ich kürzlich eine Übersicht der wichtigsten Richtlinien für AdWords veröffentlicht habe, möchte ich in diesem Beitrag einige Regeln für die Teilnahme am Google AdSense Programm auflisten. Für AdSense-Publisher gibt es zwar eine deutsche Informationsseite, im Folgenden aber wichtige bzw. immer wieder nachgefragte Richtlinien im Überblick:

- Eine einzelne Webseite darf höchstens drei Anzeigenblöcke sowie drei Linkblöcke enthalten.

- Eine einzelne Webseite darf höchstens zwei Anzeigen von `AdSense für Suchergebnisse´ enthalten. Auf den Seiten von `AdSense für Suchergebnisse´ darf lediglich ein Linkblock integriert werden.

- Der Inhalt der Webseiten, auf denen AdSense-Anzeigen geschaltet werden, muss den allgemeinen Richtlinien von Google entsprechen.

- Webseiten, auf denen AdSense-Anzeigen geschaltet werden, müssen über eine einfache sowie benutzerfreundliche Navigation verfügen.

- Klickbetrug, d.h. Maßnahmen zur künstlichen Generierung von Klicks bzw. Impressionen, sind verboten und führen zu einem Ausschluss aus dem Programm.

- Der Code sowie die Funktionsweise der Anzeigen darf nicht geändert werden. Verboten sind z.B. auch `mitscrollende´ Anzeigen.

- Die Schaltung auf Webseiten mit übermäßig vielen Pop-Ups bzw. Pop-Unders ist nicht gestattet.

- Für Webseiten, auf den Google AdSense geschaltet wird, darf nicht mit unaufgeforderten Mails geworben werden.

- Aufforderungen wie `Klicken Sie hier´ oder `Empfohlene Webseiten´ in der Nähe der Anzeigen sind verboten. Erlaubt ist der Hinweis `Anzeigen´.

- Es ist untersagt, die Besucher für das Aufrufen von Anzeigen zu honorieren. Auch die Schaltung unmittelbar nach Aktionen, z.B. einem Download ist nicht gestattet.

- Die Schaltung von AdSense zusammen mit ähnlich aussehenden Anzeigen anderer Anbieter nicht gestattet.

- Verweisende bzw. den Besucher irritierende grafische Elemente in unmittelbarer Nähe der Anzeigen sind nicht erlaubt.

- Google AdSense zusammen mit ebay oder amazon Anzeigen ist erlaubt, eine Verwechslung muss jedoch ausgeschlossen werden.

- Die Schaltung von Google-AdSense in Foren ist gestattet, eine Verwechslung zu normalen Postings muss jedoch ausgeschlossen werden. Die Schaltung von Anzeigen in Chats ist nicht erlaubt.

Gretus

VN:F [1.9.13_1145]
Bewertung: 0.0/10 (0 Bewertungen)

Kommentare zu diesem Beitrag:

  1. Claus Website sagt:

    Kurz und knapp, beschränkt aus das Wesentliche. Das gefällt mir. Ich denke schon seit einer Weile darüber nach, Adsense auf unseren Infoseiten einzubinden. Wenn es nur einen Teil der Kosten deckt, wäre ich schon zufrieden und könnte neue Inhalte einstellen.

  2. Gretus sagt:

    Hallo Claus,

    gerade für kleine Webseiten ist Google AdSense eine gute Möglichkeit, ein paar Euro zu verdienen. Die Einbindung ist kinderleicht und Deine Besucher erhalten automatisch immer relevante Anzeigen…

    Grüße

    Gretus

  3. Claus Website sagt:

    Danke für den Tipp. Bin Handwerker (Maler), nicht mehr ganz taufrisch und mache meine Seite komplett selbst. Das verschafft mir so manches Problem.

    Gruß

    Claus

  4. United20 Website sagt:

    Lese ich mir so einige Regeln mal wieder durch kommt ein klein wenig Freude auf :D In vielen Fällen ist es einfach haarscharf an der Grenze der Regeln, wie AdSense eingebunden wird.

  5. [...] seinem Artikel AdSense Richtlinien im Überblick « Google fasst Gretus in einfachen Sätzen zusammen was laut Google AdSense Richtlinien erlaubt ist und [...]

  6. Herbert Website sagt:

    Gute Zusammenfassung. Die Aufforderung “bitte klicken Sie auf die Anzeigen um mich zu unterstützen” sollte man also besser bleiben lassen ;-)

  7. Constantin sagt:

    Hallo Herbert,

    das ist eine der schlechtesten Anregungen die du geben kannst. Auf diese Weise sperrst du dir deinen Account in wenigen Stunden oder Tagen :)

    Constantin

  • Mark: Erstaunliches Ergebnis, damit hätte ich nicht gerechnet!
  • Harald Tschuggnall: Bei uns hat sich nicht viel getan einige nach oben einige nach...
  • azella: Also für die meisten Ergebnisse der Studie reicht auch gesunder...
  • Diet: Ich hab noch nie von einem konkreten Fall gehört in dem das eingetreten ist....
  • Stefan: Dann bin ich mal gespannt…
  • Katharina Wo Webseite in Suchmaschinen anmelden?
  • Torsten Lohnt sich ein Domainumzug?
  • Tom Wirken Links nach Aufhebung eines Passwortschutzes?
  • Mike Ranke ich mit SSL besser als ohne?
  • Matthias: Domain mit oder ohne Bindestrich?
  • Tobias Schadet invalider Quellcode meinem Ranking?
  • Fabian Meta-Tags dynamisch erstellen?
Ihre Agentur noch nicht dabei?

Ihr Job noch nicht dabei?