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Google AdWords Richtlinien

Google | | 02.02.2009, 19:11 | 1 Kommentar

Google AdWords LogoWenn man Anzeigen bei AdWords schalten will, müssen diese bestimmte Richtlinien erfüllen. Die Richtlinien sollen in erster Linie verhindern, dass Publisher sich alleine durch die optische Gestaltung der Anzeigen einen Vorteil verschaffen und unverhältnismäßig viele Klicks generieren…

Anzeigen via Google AdWords sind ähnlich aufgebaut wie die Snippets in den normalen Ergebnisse. Sie bestehen aus einem Titel, einer kurzen Beschreibung und einem Link. Hier die wesentlichen Richtlinien für deren Schaltung im Überblick:

Allgemeine AdWords Richtlinien:

  • Der dargestellte Text sollte den Inhalt der verweisenden Seite so genau wie möglich wiedergeben
  • Der Inhalt der verweisenden Webseite sollte den Google-Richtlinien entsprechen. Nicht gestattet z.B. ist die Werbung für unerlaubte Medikamente, Erotik usw.
  • Man sollte es vermeiden, seine Webseite bzw. seine Dienstleistung gegenüber der Konkurrenz hervorzuheben bzw. übermäßig anzupreisen
  • Verbal anstößige Begriffe bzw. die Verwendung von Fäkalsprache sind nicht gestattet

Darstellung der Anzeigen:

  • Eine ungerechtfertigte Großschreibung, z.B. SUCHMASCHINENOPTIMIERUNG, zur alleinigen Hervorhebung der Anzeigen ist nicht gestattet
  • Rechtschreib-, Grammatik- sowie Zeichenfehler sollte man vermeiden. Auch eine zusätzliche Verwendung von Leerzeichen ist nicht erlaubt
  • Die ungerechtfertigte Verwendung von Sonderzeichen (*,!, -) zur alleinigen Hervorhebung der Anzeigen ist nicht gestattet
  • Eine mehrfache Wiederholung von Begriffen bzw. Satzteilen, z.B. SEO SEO SEO wird als Spam gewertet

Inhalt der Anzeigen

  • Bei der Verwendung von Preisangaben, sollten diese nach 1-2 Klicks auf der verweisenden Webseite ersichtlich sein und mit der Angabe übereinstimmen
  • Die Verwendung von Superlativen, z.B. `Die beste SEO Seite´ ist nur gestattet, wenn diese tatsächlich von einer renommierten Stelle als solche ausgezeichnet wurde
  • Hinweise wie `Klicken Sie hier´ oder `Weitere Informationen unter:´ sind nicht gestattet

Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass Google auch die normalen Ergebnisse einer ähnlich harten Prüfung wie die AdWords-Anzeigen unterzieht, beachtet man jedoch auch hier die wesentlichen Hinweise oben genannter Richtlinien, kann dieses mit Sicherheit nicht schaden…

Gretus

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Kommentare zu diesem Beitrag:

  1. Florian Website sagt:

    Wäre sicher sinnvoll, diese Richtlinien zumindest in abgespeckter Form auf die Suchergebnisse zu übertragen, denn Ergebnisse wie #2 bei der Suche nach “keyword elite”, haben meiner Meinung nach im Index nichts verloren.

  • nk: Hmm lustig, an Punkt 1 dürfte sich seo-united gleich mal selbst halten. Habe das...
  • Martin: Musste bei Ihrem Beitrag gerade herzlich lachen! Danke, wie recht Sie haben :-D ...
  • Sigrid: Nicht blöd! :-)
  • Sebastian: Er hat 28% Anteil, aber Geldgeber haben ihm ihr Stimmrecht übertragen...
  • olaf: Wie hoch ist denn die Zeit, die Google selber als BR definiert?
  • Katharina Wo Webseite in Suchmaschinen anmelden?
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