Der Europäische Gerichtshof hat heute ein für die gesamte Branche wichtiges Urteil zugunsten des Suchmaschinenbetreibers Google ausgesprochen. Nachdem sich einige französische Firmen darüber beschwert hatten, dass es mit Hilfe von Google AdWords auch konkurrierenden Unternehmen möglich wäre, unter markenrechtlich geschützten Begriffen Anzeigen zu schalten, wurde entsprechende Klage gegen Google nun abgewiesen…
Die Richter urteilten, dass der Inhaber markenrechtlich geschützter Begriffe deren Verwendung durch Dritte zwar verbieten kann, als Anbieter eines Internetreferenzierungsdienstes könne die Suchmaschine Google jedoch nicht für die illegale Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe durch Dritte verantwortlich gemacht werden.
Der Anbieter eines Internetreferenzierungsdienstes, der ein mit einer Marke identisches Zeichen als Schlüsselwort speichert und dafür sorgt, dass auf dieses Schlüsselwort Anzeigen gezeigt werden, benutzt dieses Zeichen nicht im Sinne einer Marke.
Ebenfalls unklar war, inwieweit eine Suchmaschine die Verwendung markerechtlich geschützter Begriffe kontrollieren muss. Hier urteilten die Richter, dass man einen Internetreferenzierungsdienst wie Google nicht für die Darstellung von Inhalten verantwortlich machen kann, solange diese neutral und automatisiert dargestellt würden.
Der Anbieter eines Internetreferenzierungsdienstes kann für die Daten, die er auf Anfrage eines Werbenden gespeichert hat, nicht zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn, er hat die Informationen nicht unverzüglich entfernt, nachdem er von der Rechtswidrigkeit dieser Informationen Kenntnis erlangt hat.
Das heute in Luxemburg gefällte Urteil könnte als Grundsatzentscheidung für ähnliche Klagen gewertet werden. Werbetreibende via Google AdWords sollten sich klar machen, dass die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe nach wie vor rechtliche Konsequenzen von Seiten des Marken-inhabers nach sich ziehen kann. Wer bei der Schaltung seiner Anzeigen unsicher ist, findet unter AdWords-Hilfe einige Antworten auch zu rechtlichen Fragen…
Gretus




























