Nach jahrelangem Rechtsstreit, hat der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Urteilsspruch bestätigt, dass Links im Internet auch dann der Presse- und Meinungsfreiheit unterliegen, wenn sie auf möglichweise rechtswidirge Inhalte verweisen…
Grundlage des Anfang dieser Woche veröffentlichten Urteils war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Vertretern der Musikindustrie und der Nachrichtenseite heise.de. Mehrere Unternehmen aus der Musikbranche hatten heise.de im Jahre 2005 verklagt, weil diese im Zuge ihrer Berichterstattung über Musikpiraterie unter anderem auch auf eine Software zum Knacken des Kopierschutzes urheberrechtlich geschützter CDs verwiesen hatten.
Im Grundsatz ging es bei dem Urteil um die Frage, ob das Verlinken einer Webseite eine technische Unterstützungsleistung der verlinkten Seite oder lediglich eine inhaltliche Erweiterung eines Textes darstellt.
Die Richter enschieden, dass Links zu anderen Webseiten im Rahmen der Berichterstattung von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt werden, wenn sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen.
Der Chefredakteur von heise.de wertete das Urteil als klares Signal für die Pressefreiheit. `Hyperlinks seien essenzieller Bestandteil von Texten im WWW und ihr eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften´, sagte er.
Ob Links im Internet generell von der Meinungsfreiheit geschützt sind, wird in dem Urteil nicht gesagt. Wer über ein Thema berichtet, darf zu Aufklärungszwecken auch auf rechtswidirge Inhalte verweisen; eine Liste mit Links zu illegalen Angeboten könnte womöglich aber auch als Unterstützungsleistung gewertet werden.
Gretus




















