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Schutz vor Abmahnungen im Internet

Internet | | 27.01.2011, 15:27 | 32 Kommentare

Eine Abmahnung erinnert den Empfänger oft schmerzlich an seine Zeiten als Schüler, wenn ein `Blauer Brief´ ins Haus kam. Das bedeutete damals: Jetzt wird es ernst, es sind Tatsachen geschaffen worden. Ich kann sie nicht mehr ignorieren, sondern muss ihnen ins Auge sehen, mich konkret mit ihnen auseinandersetzen. So ähnlich verhält es sich auch mit der Abmahnung…

Wenn eine Abmahnung existent, also zugestellt ist, in der Regel von einer Rechtsanwaltskanzlei verfasst und zugeschickt, kann man sie nicht beiseitelegen, einfach ignorieren. Denn in der Konsequenz folgt dann nicht selten ein Gerichtsverfahren, mit Vorladung, Verhandlung und Gerichtskosten. Die Abmahnung ist eine sehr oft unschöne Begleiterscheinung im heutigen Geschäftsleben. Sie hat sich zu einem festen Begriff entwickelt, für die meisten Betroffenen leider hin zum Negativen. Denn mit Abmahnungen wird heutzutage verhältnismäßig viel Unfug getrieben, man könnte es auch `Abzocke´ nennen.

Aber was ist eigentlich eine Abmahnung? Was soll sie bezwecken? Wer will was mit ihr erreichen? Weswegen ist eine Abmahnung immer und unmittelbar mit Kosten für den Abgemahnten verbunden? Wie kann ich eine Abmahnung verhindern?

Diese und viele weitere Fragen stellen sich zu einer Thematik, mit welcher der Gesetzgeber im Grunde genommen nur vermeiden möchte, dass sich die Gerichte mit einer Fülle von Verfahren befassen müssen, die sozusagen bilateral, also direkt zwischen den Betroffenen geklärt werden können. Schnell und ohne großen Aufwand an Kosten, Zeit sowie Manpower.

Was ist eine Abmahnung?

Formell gesehen ist die Abmahnung eine schriftliche Aufforderung von der einen privaten oder juristischen Person an die andere private oder juristische Person, zukünftig, und zwar mit Fristsetzung, eine bestimmte, klar definierte Handlung zu unterlassen oder vorzunehmen; je nachdem. In der Regel geht es um das zukünftige Unterlassen, daher kommt auch der umgangssprachliche Begriff einer `Unterlassungserklärung´.
Statistisch gesehen werden bis zu 90 Prozent aller Rechtsstreitigkeiten im Wettbewerbsrecht außergerichtlich per Abmahnung geregelt.

Abmahnungen sind weiterhin sowohl im Urheberrecht und insbesondere bei vielen Belangen zum Internet ein probates Mittel, um schnell und auf direktem Wege Rechtssicherheit zu schaffen. Ohne ein Gerichtsverfahren mit Terminierung, Verhandlung, Urteil und Gerichtskosten. Denn auch wenn derjenige, der Rechte verletzt hat, direkt zu Beginn der Gerichtsverhandlung seine Unterlassungspflicht anerkennt, muss der Rechteinhaber alle Kosten, die bis dahin, also bis zu dieser Gerichtsverhandlung entstanden sind, selbst tragen. Das sind eben die Anwaltskosten, die dem Rechteinhaber bis dahin für Beratung und Korrespondenz entstanden sind. Und genau diese Anwaltskosten werden auf dem Wege der Abmahnung sofort in Rechnung gestellt. Im Grunde genommen könnte der Rechteinhaber das auch alles selbst tun und die infrage stehenden Kosten berechnen. Aber um alles richtig zu machen respektive machen zu lassen, wird der legitime Weg genutzt, eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Man unterschreibt eine Vollmacht, und schon wird der Anwalt tätig. Das kostet Geld, und wird dem Gegenüber entsprechend berechnet.

Welche Kosten entstehen bei einer Abmahung?

Damit ist auch die Frage beantwortet, warum eine Abmahnung immer und sofort mit Kosten für den Empfänger verbunden ist. Er bezahlt den Arbeits- und Kostenaufwand desjenigen, der die Abmahnung bearbeitet hat. Das ist mithin in nahezu allen Fällen die vom Rechteinhaber beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Ein möglicher zivilrechtlicher Anspruch des Rechteinhabers aus der Verletzung seiner Rechte ist zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht aktuell. Darum geht es hier gar nicht, sondern um einen reinen, nennen wir es Kostenersatz.

Und an dieser Stelle kann es für viele, ja Tausende Mitbürger/innen ärgerlich bis hin zu fatal werden. Wenn nämlich, objektiv gesehen niemand da ist, der sich darüber beschwert, dass seine Rechte verletzt worden sind. Wenn nämlich die Rechtsanwaltskanzlei `feststellt´, dass gegen dieses oder jenes Gesetz verstoßen worden ist, und dass der Betroffene per beigefügtem Erklärungsvordruck mit Fristsetzung aufgefordert wird, diesen oder jenen Verstoß zu unterlassen. Diese Rechtsanwaltskanzlei legt einen Streitwert zu dem Rechtsverstoß fest, dessen Höhe sie selbst mehr oder weniger objektiv entscheidet. Und daran bemisst sich dann der Aufwand, sprich die finanzielle Höhe der Abmahnung. Nicht selten wird dann noch unter einer Fußnote angemerkt, dass der Empfänger im Grunde zufrieden sein möge, lediglich eine Abmahnung zu erhalten, und nicht gleich direkt die Vorladung zum Gerichtstermin.

Das ist die unschöne Seite der Abmahnung, mit der, wie gesagt, immer wieder und immer mehr Bürger Bekanntschaft gemacht haben, und auch zukünftig wohl immer wieder machen werden. Und gerade an diejenigen Bürger wendet sich dieser Bericht mit dem Tenor: Wie kann ich alles oder fast alles richtig machen, beziehungsweise was sollte ich besser nicht machen, also von vornherein unterlassen?

Wie kann ich eine Abmahnung vermeiden?

Nehmen wir als Beispiel die Homepage, die von einer Privatperson als Hobby betrieben wird. Schon diese Formulierung drückt aus, dass es sich um eine private und keine kommerzielle Homepage handelt, da sie von einer Privatperson zu privaten Zwecken unterhalten wird. Gestaltung und Content Management sind heutzutage nicht nur kein Problem, sondern eine kleine Herausforderung für jeden Interessierten und Hobby-Webdesigner. Es werden Texte und Bilder eingestellt, Berichte geschrieben, ein Gästebuch geführt und, schon etwas für Könner, auch die eine oder andere Bildcollage erstellt. Mehrere verschiedene Bilder, Logos oder Slogans werden übereinander geschoben, miteinander verknüpft, ineinander geschoben; und schon ist die Collage fertig. Bunt, peppig aufgemacht, schön anzusehen. Und um die Website attraktiv zu machen, wird ein Nachrichtenticker eingerichtet und der Hinweis angebracht, dass diese private Website nicht nur sporadisch, sondern turnusmäßig aktualisiert wird. Wenn dieser `Hobbyist´ nicht genau aufpasst und sich zu vielen Seiten hin absichert, ist er ein gefundenes Fressen für mindestens eine, voraussichtlich aber mehrere Abmahnungen, deren Kosten schnell eine mehrjährige Urlaubskasse leeren können.

Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, das heißt, keine Rechte Dritter zu verletzen, keine Abmahnung zu riskieren, gilt der Grundsatz: Ich stelle nur den Content auf meiner Homepage ein, der mir gehört. Alles, was mir nicht gehört, gehört zwangsläufig jemand anderem, also einem Dritten. Und den muss ich fragen, ob und wenn, in welchem Umfange und auf welche Weise ich seine Rechte nutzen darf. Ich benötige, wohl gemerkt, seine Einwilligung, also das OK im Vorhinein. Eine Genehmigung, also das nachträgliche OK könnte wackelig werden. Denn es wäre möglich, dass zwischen Veröffentlichung und Genehmigung schon die erste Abmahnung eintrifft; unwahrscheinlich, aber heutzutage nicht unmöglich.

Nutzungsrechte

Die Übertragung der Nutzungsrechte an Bildern, Logos oder Lizenzen sollte auf jeden Fall schriftlich fixiert werden. Es sollte genau definiert sein, was auf welche Weise zu welchem Zweck in welcher Häufigkeit und zu welchen Konditionen zur Nutzung übertragen wird. Eine derartige Erklärung sollte, mit jeweiligem Ort und Datum versehen, beidseitig unterzeichnet und untereinander ausgetauscht werden. Und dieser Vorgang sollte abgeschlossen sein, wenn der betreffende Content veröffentlicht wird. Die Angabe des Quellennachweises ist dann mehr eine Selbstverständlichkeit, die ebenfalls vorab festgehalten wird. Es sollte auch daran gedacht werden sich bestätigen zu lassen, dass derjenige, der die Rechte überträgt, dazu auch uneingeschränkt berechtigt ist. Das heißt, dass die Nutzungsrechte ihm gehören, und dass er sie weder ganz noch teilweise bereits vorher anderen zur dortigen Nutzung übertragen hat.

Impressum

Auch wenn eine so genannte Privatperson eine private Homepage betreibt, kann diese Website schnell und oft unmerklich zu einer kommerziellen Website mutieren. Dann ändert sich zwar der Charakter als Privatperson nicht, aber derjenige von der Website. Bis hin zu der Feststellung, dass eine meldepflichtige unternehmerische Tätigkeit vorliegt. In dem Moment, in dem mit einer privat betriebenen Homepage Einnahmen erzielt werden, seien sie auch noch so gering, oder eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, liegt ein kommerzielles, also ein geschäftliches Interesse vor. Das hat beispielsweise zur Konsequenz, dass die Homepage zwingend mit einem Impressum zu versehen ist, mit den daraus resultierenden gesetzlichen Mindestanforderungen an persönlicher Information. Wenn das dann versäumt oder unterlassen wird, oft aus Unkenntnis oder auch aus Nachlässigkeit, kann die Falle der Abmahnung schnell ein weiteres Mal zuschnappen. Absender sind dann meistens die so genannten ‚Abzocker’, die das Internet auf derartige Unrichtigkeiten hin durchforsten, und sich über die Abmahnungen ihren Aufwand finanzieren lassen. Aufwand und Ertrag stehen dann oft in einem recht krassen Missverhältnis, wieder einmal zu Lasten des privaten Homepagebetreibers.

Content

Man kann heutzutage davon ausgehen, dass im Internet nichts unentdeckt bleibt. Wenn einmal ein Content auf einer Homepage eingestellt wurde, und diese Homepage oder der Content nicht bewusst und gekonnt gelöscht wird, kann jederzeit darauf zugegriffen werden; je nachdem, mit welchem Aufwand und über welche Suchmaschine. Die Möglichkeiten sind so vielfältig und vielseitig, dass es an und für sich nichts gibt, was nicht entdeckt, nicht gefunden wird. Es ist lediglich eine Frage der Zeit und der Recherche. Das gilt beispielsweise auch und insbesondere für Landkarten, seien sie brandaktuell oder Jahre alt. Die Rechte gehören demjenigen, der sie als Content veröffentlicht hat . In dem Moment, in dem der ursprüngliche Rechteinhaber oder ein `Abzocker´ die Verbindung zwischen dem Original-Content und dessen Übernahme auf die private Homepage erkennt, kann er sie de facto auch nachweisen. Und erneut droht eine kostenpflichtige Abmahnung.

Bilder

Um das Beispiel der Bildcollage nochmals aufzugreifen; Ein ganz heißes Thema. Auf der ganz sicheren Seite ist man dann, wenn dafür nur Materialien genutzt werden, an denen der Homepagebetreiber selbst die Nutzungsrechte hat. Also seine eigenen Bilder, Skizzen, Malereien oder Texte. Wenn dennoch Nutzungsrechte Dritter erworben werden, muss nämlich ‚en Detail’ geklärt werden, wie die Bildcollage in der Praxis aussehen soll. Und ‚en Detail’ ist wörtlich zu nehmen, nämlich hin bis ins Kleinste. Die fertige Collage sollte demjenigen, dessen Rechte genutzt werden, vorgelegt werden, bevor sie veröffentlicht wird. Er muss sich im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild davon machen können, wie und auf welche Weise sich die Nutzung seiner Rechte auswirkt. Im schlimmsten Falle würden auf einer Collage zwei konkurrierende Rechtenutzer miteinander verbunden, ineinander verschoben werden oder ähnliches. Undenkbar, aber nicht unmöglich. Denn dann wäre nicht nur eine – berechtigte – Abmahnung fällig, sondern zusätzlich noch die Gefahr eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches.

All diese Ausführungen zum Thema `Abmahnung´ sind auf den ersten Blick wenig ermutigend. Besonders für den Privatmann, der Just for Fun seinem Hobby Homepage frönen, und sich sowie seiner Familie einige interessante Stunden bereiten möchte. Es gibt zahlreiche Gelegenheiten, vieles falsch zu machen. Doch sollte sich an dieser Stelle niemand entmutigen lassen. Denn es geht auch anders, und zwar reibungslos, wenn einige Punkte beachtet werden.

  • Regel 1: Alles, was mir gehört, was mein eigenes Gut ist, kann ich bedenkenlos nutzen und als Content auf meiner Homepage veröffentlichen. Dazu gehören Bilder, Texte, Filme, Skizzen, Malereien und anderes mehr.
  • Regel 2: Alles, was mir nicht gehört, gehört grundsätzlich jemand anderem, also einem Dritten. Er hat das Recht daran, und ich muss ihn fragen, ob ich es nutzen, daran teilhaben kann. Das OK dazu muss vorhanden sein, bevor ich darüber verfüge, also diesen Content auf meine Homepage einstelle. Auf jeden Fall schriftlich, mit Datum und beiderseitigen Unterschriften versehen. Jeder von beiden muss eine gleichlautende Ausfertigung haben. Ein Tipp am Rande: Jede Seite einer solchen Vereinbarung sollte am oberen oder unteren Rand mit Datum und einem Kürzel der eigenen Unterschrift versehen sein, um so zu dokumentieren, dass auch jede Seite tatsächlich gesichtet worden ist. Bürokratie ist sicherlich nicht jedermanns Ding. Aber gerade auf dem Sektor von Urheber- oder Nutzungsrecht ist sie dringend erforderlich und kann vor unliebsamen Folgen schützen.

Beispiel einer Abmahnung

Zum Schluss möchte ich noch eine eigene leidvolle und kostenintensive Erfahrung schildern. Ein unter dem Aktenzeichen 02634/2010 verfasstes anwaltliches Schreiben an mich war an und für sich recht einfach gehalten. Ein Bild mit der Lizenznummer 750…. sollte von mir unerlaubt und in verbotener Weise genutzt worden sein. Die beigefügte Unterlassungserklärung war entsprechend klar und deutlich formuliert, eben diese Nutzung zukünftig zu unterlassen. Nach einiger Korrespondenz zwischen meinem Anwalt und der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei waren mir für diesen Vorgang mehr als 2.000 EUR an Kosten entstanden. Bei einer derartigen, aus meiner Sicht überschaubaren Lappalie fragt man sich natürlich, ob der Kosten nicht auch mit einer Null weniger vor dem Komma Genüge getan wäre. Oder steckt doch ein gewisses System hinter einer derartigen Aggressivität der Kostentreiberei?

Bei mir verstärkt sich der Eindruck sehr deutlich, dass in den letzten Jahren das Werkzeug Abmahnung zu einer angenehmen oder auch bequemen Einnahmequelle genutzt bis hin zu missbraucht wird. Dazu zählt auch eine bestimmte Spezies von Anwälten, die allein mit Sekretärin, oder sogar auch in größeren oder großen Gemeinschaftskanzleien mit einem dementsprechenden Aufwand an Personal arbeiten. Auf einen konkreten Sachverhalt hin wird das Internet nach fehlerhaftem Verhalten durchforstet. Fehler finden sich immer. Adressaten sprich Homepagebetreiber oder Blogger sind schnell ermittelt, und der Entwurf eines Serienbriefes ist Routine. Nun wird noch die Schadenshöhe `ermittelt´, an der sich die Kosten der Abmahnung orientieren, und schon ist der Versand von zwei, drei A4-Seiten fertig. Den Rest erledigen das Sekretariat per Wiedervorlage sowie die Buchhaltung, wo die Zahlungseingänge überwacht werden.

Die Ratschläge meines Anwaltes waren im Grunde genommen nichts Neues für mich, haben mich aber trotzdem erneut für die Teilhabe am Internet sensibel gemacht. Sei es als Websitebetreiber oder als Blogger. Durch einen regelmäßigen Kontakt zum Anwalt des Vertrauens kann vieles im Vorfeld verhindert und vermieden werden. Das ist zwar auch nicht alles kostenlos. Aber eine moderate Justitiar-Vereinbarung beispielsweise ist finanziell günstig und schafft die Möglichkeit, in einem vorher vereinbarten Rahmen den Anwalt auf dem kurzen Wege zu konsultieren. Ich musste auch meine ursprüngliche Meinung zu der `Einflussmöglichkeit´ der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, abgekürzt MFM etwas revidieren. Sie ist `lediglich´ eine Arbeitsgemeinschaft im Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive, der seinerseits ein eingetragener Verein ist. Richtungsweisend, empfehlend sei keineswegs allgemeingültig oder gar verbindlich, lautete die juristische Antwort. Die MFM ist sicherlich eine gute Entscheidungshilfe, jedoch keineswegs immer als verbindliche Rechtsgrundlage zu werten.

Dass die Abmahnungskosten vom Empfänger grundsätzlich zu zahlen sind, wurde in letzter Zeit wiederholt gerichtlich festgestellt und bestätigt. So unter anderem auch vom Amtsgericht München in einem Verfahren unter dem Aktenzeichen 142 C 14130/09. Durchaus diskutabel sollte deren Höhe sein, die – zunächst einmal – bis hin zu willkürlich durch die einseitige Entscheidung über die Höhe des Streitwertes festgelegt wird. Und an dieser Stelle sollten die Rechtsanwälte beider Seiten auf Augenhöhe miteinander kommunizieren bis hin streiten, so wie in meinem Falle auch. Und wenn ich dann letzten Endes doch in der Endsumme nichts eingespart haben sollte, so bliebe mir dennoch die heimliche Freude, dass mein eigener Anwalt auch etwas an der Abmahnung für seine Bemühungen verdient hat, was dem gegnerischen Rechtsanwalt gegenüber seinem ursprünglichen Vorhaben nun auf seinem Konto fehlt.

Fazit

Abmahnungen sind in der heutigen Zeit ein Vielfaches dessen, was der Gesetzgeber ursprünglich damit beabsichtigt hat. Wie die Praxis immer wieder zeigt, kann die Legislative nicht alles bis ins Kleinste regeln. Sie kann auch nicht alle Lücken schließen, die findige Bürger, Firmen oder `Abzocker´ immer wieder entdecken, und bis hin zu schamlos ausnutzen. Leidtragende sind sehr oft diejenigen, die es wahrhaft gut vorhaben und denen dann oft ungewollt, unbeabsichtigt und unwissend Fehler unterlaufen, die sie gar nicht als solche erkennen. Sie sind rechtlich nicht allzu versiert und können sich finanziell keine Rechtsberatung leisten. Wenn dann eine Abmahnung, wie eingangs aufgezeigt, wie der frühere ‚Blaue Brief’ ins Haus flattert, so wird letztendlich doch schnell und unbürokratisch gezahlt, um einen angedrohten weiteren Ärger mit dem Gericht zu vermeiden. Dann sind wieder einige hundert EUR, wie der Franzose sagen würde, A-fonds-perdu, also futsch, und fehlen letztendlich in der Urlaubskasse.

Am besten, wenn auch nicht immer am einfachsten ist es, wenn noch so gewiefte Rechtsanwaltskanzleien weder Grund noch Anlass für eine Abmahnung finden. Das heißt, von Anfang alles richtig machen, sich schriftlich absichern, Quellenangaben vollständig veröffentlichen usw. Ich habe meinem Anwalt versichert, mich darum zu bemühen, weiß aber schon heute, dass ich um die eine oder andere Rechtsberatung nicht umhinkommen werde. Sie kostet auch – etwas – Geld. Aber ich weiß, dass ich dann garantiert ruhig schlafen kann!

Igor Adolph; webmastermarkt.de

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Kommentare zu diesem Beitrag:

  1. Mario Website sagt:

    Wie kann ich eine Abmahnung vermeiden? -> Schreibe niemals über Deutsche Promis. Schon sinkt das Risiko auf < 10% :)

  2. Alex Website sagt:

    Schöner Artikel. Ich habe leider auch viele negative Erfahrungen mit Abmahnungen. Insgesamt habe ich mehrere Tausend Euro bezahlen müssen. So schnell wird mir das aber nicht mehr passieren. Wie heißt es so schön? Aus Fehlern lernt man?!

  3. Fimbim sagt:

    Das leidige Thema. Wie siehts denn mit Content Scraping aus? Komm ich schon aus der Schusszone raus, wenn ich vereinzelnd Wörter ändere? Bzw. Was ist wenn ich Bilder ziehe und diese verändere? Wie viel muss ich an bestehenden Werken (textlich wie bildlich) verändern um nicht mehr abgemahnt werden zu können?

  4. Raffael Website sagt:

    Das Thema mit den Abmahnungen ist leider etwas traurig. Es wäre doch schön, wenn man die Webseitenbetreiber erst mal per Email anschreibt und auf die Fehler aufmerksam macht. Klar, bei besonders dreisten Fällen, ist eine Abmahnung durchaus angebracht. Handelt es sich aber klar um eine private Webseite ohne jegliche Art von Werbung oder anderen Einnahmen, sollte man vielleicht etwas netter sein.

  5. Hugo Lindemann Website sagt:

    Ich bin mir sicher, dass insbesondere bei Abmahnungen aus dem Ausland, die geforderte Höhe nicht einklagbar ist. Mann möge sich von dem Briefkopf einer Kanzlei nicht einschüchtern lassen. Denn in einem Gerichtsverfahren kann alles anders kommen, da ja bekannt die Richter neben der objektiven Sachlage auch ihre persönliche Meinung einfliessen lassen. Ich würde es darauf ankommen lassen und warten, ob tatsächlich der Klageweg eingeleitet wird.

    Das gilt dann, wenn ich mal auf meiner privaten Homepage ein Bild aus dem Internet verwendet habe und es rasch wieder lösche, nachdem ich abgemahnt werde…

  6. Die Suse Website sagt:

    Ich habe letztes Jahr eine Abmahnung von einem Artikelverzeichnis bekommen, angeblich hätte ich auf einer meiner Seiten einen Artikel eines Autors dieses Verzeichnisses unerlaubt veröffentlicht, das Artikelverzeichnis wollte nun sofortige Löschung und 250 Euronen Schadenersatz.

    Der Witz an der Sache ist aber, das es sich bei fraglichem Artikel um einen Auszug aus MEINER Diplomarbeit handelt, die ich bereits 1998 geschrieben und im Januar 2000 online gestellt habe. Das haben die Herren Anwälte da wohl übersehen, so konnte ich den Spieß ganz schnell umdrehen, ich muß ja gestehen, da ich da schon meinen inneren Reichsparteitag hatte.

  7. Frank Website sagt:

    Tja, erst heute habe ich so einen Fall in den Fingern gehabt. Echt irre welche Summen für Kleinigkeiten aufgerufen werden. Ich bin in der falschen Branche ;)

  8. Phil Website sagt:

    Als normaler Website Betreiber hat man ja noch verhältnismäßig Ruhe, wenn man mal sieht mit was für harten Bandagen im Online – Shop Segment gekämpft werden. Auf der einen Seite bewerte ich positiv, dass vereinzelt Abmahnkosten von Gerichten zusammen gestrichen werden oder zu offensichtliche “Abmahnagenturen” das Geschäft vermiest wird. Auf der anderen Seite kann man sich aber ob der deutschen Rechtsprechung, vor allem im Bereich Widerruf nur an den Kopf fassen.

  9. Seo Matrix Website sagt:

    Wir haben selbst schon Erfahrung mit Abmahnungen gemacht und haben uns zusätzlich auch entsprechend rechtschutz-versichert. Aber nun mal zur anderen Seite.

    Wir betreiben eine sehr gut platzierte Website, deren Content wir mit copyscape regelmäßig auf Duplikate prüfen. Nun ist uns aufgefallen, dass diverse kleine Webdesigner Texte bei uns geklaut haben. Bei den kleinen Webdesignern haben wir dann freundlich um Entfernung der Inhalte gebeten, was auch widerspruchslos gemacht wurde.

    Gut ok, wir sind keine “Zinker” die gleich Theater machen, nun ist uns aber weiterhin aufgefallen, das eine Seo Agentur aus Berlin Text von unserer Startseite geklaut hat und zwar so dreist, den gleichen Text zu nehmen und überall dort wo Website stand einfach Typo3 vorzusetzen. Das ganze haben wir über 2 Monate beobachtet und immer wieder Screens von den Texten mit Zeitungsausschnitt gemacht. Was uns daran so aufgeregt hat, das nach Anschreiben unseres Rechtsanwaltes seitens der Gegenpartei trotz Beweislast alles abgestritten wurde, mehr noch es wurden 2 unterschiedliche Anwälte der Gegenseite eingeschaltet. Das Ende vom Lied die Gegenpartei musste unter Klageandrohung über 1500 Euro an unseren Rechtsanwalt und unser Unternehmen zahlen – das ganze Theater für 3 große Absätze Text. An Schadensersatz steht einem “beklauten” Unternehmen mindestens immer das zu, was z.B. auch die Erstellung von 3 Absätzen Text gekostet hätte zzgl. der Anwaltskosten. Wie kann man auch so doof sein und Texte klauen und sich damit bei Google gleich hinter uns platzieren? Selbst schuld. Das ist auch keine “Anstellerei” sondern kopierte Texte Schaden dem Ranking eurer Seite.

    Und wer was auf sich oder sein Unternehmen hält, der macht sowas nicht. Ganz abgesehen davon kann das durchaus einen Haufen Kohle kosten. Hier auch nur mal ein “kleines Beispiel”. Richtig teuer wird das Ganze bei geklauten Bildern, ganzen Websites oder Online Shops, wo mit geklauten Inhalten Geld verdient wird (hier wird der entstandene Schaden hochgerechnet, bei einem verlorenen Gerichtsverfahren seit ihr da mit 5000-10000 Euro dabei inkl. Anwälte)

  10. Stefan Website sagt:

    Sehr interessant und auch beängstigend. Vielen Dank für den Artikel!

  11. Alex Website sagt:

    Wenn wir schon dabei sind, ich hab vor 3 Wochen auch eine bekommen und zwar da ich angeblich ein paar Sätze aus einer Website in ein PDF Formular übernommen habe, der Streitwert lag laut Anwaltkanzlei bei 50000 Euro! Daraus wird Ihr Stundensatz berechnet…

    Ich hab zwar natürlich alles sofort entfernt, mich entschuldig, erklärt das ich keinen Konkurenzkampf führe und es einfach nur für mich online gestellt habe, ausserdem habe ich gegen die Rechnung ein Widerspruch abgegeben, da die einfach nur enorm war, aber ob da irgendetwas weiteres zu machen ist, unbekannt. Zumindest werden keine Inkasso gebühren angesetzt da es einen Widerspruch gab, am sonsten muss ich wohl damit leben und es als Raten abbezahlen…

  12. Uwe Website sagt:

    Beim Veröffentlichen von Fotos sollte man auch so einiges bedenken. Wenn sich Personen im Vordergrund des Bildes befinden, können Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Beim Fotografieren auf nichtöffentlichen Grundstücken sollte man vorsichtig sein. Innenaufnahmen von Kirchen, Schlössern, Museen können ein Problem werden.

  13. JanP sagt:

    Ich hatte auch so eine Abmahnung bekommen, mir einen Anwalt genommen, die Gegenseite um 200,- heruntergehandelt und am Ende doch über 2000,- Euro gezahlt. Das hätte ich ohne Anwalt auch so hinbekommen.

    Fazit: Mein Anwalt hat mir zu Dingen geraten, die völlig unnötig waren und mir am Ende nicht viel geholfen haben. Dafür durfte ich meinen Anwalt dann auch noch 800,- Euro in den Rachen werfen.

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