Mehr erfahren
Mehr 💯 Aufmerksamkeit durch Emojis bei 🔎 Google!
Jetzt 🚀 durchstarten!

Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichs – EU verklagt Google

Google  |  Uwe Tippmann  |  , 13:20 Uhr  |  7 Kommentare

In der heutigen Pressemitteilung gab die EU Kommission die Entscheidung aus einem kartellrechtlichen Verfahren gegen Google bekannt, dass der Suchmaschinenkonzern eine Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro zu bezahlen hat. Hintergrund der Entscheidung ist die Vorzugsbehandlung der eigenen Preisvergleichssuche (Froogle, später Google Shopping), welche Wettbewerber benachteiligt hat.

Der Beleg, dass es zu einer Benachteiligung gekommen ist, beweisen u.a. die Auswertung von 5,2 Terabyte an tatsächlichen Suchergebnissen von Google (rund 1,7 Milliarden Suchanfragen), laut Pressemeldung! Google hat 90 Tage Zeit die Missstände abzustellen, sonst drohen weitere Bußgelder.

Gerechtfertigt oder nicht?

Die EU sieht meiner Meinung nach in einem „Suchergebnis“ einen regulierbaren öffentlichen Raum, unabhängig davon, ob es sich bei der Zusammenstellung des Suchergebnis um ein Algorithmus eines kommerziellen Unternehmens handelt und das Suchergebnis auf den Servern des Unternehmens veröffentlicht werden noch, dass es sich um eine kostenfreie Nutzung handelt.

Allein durch die erlangte Reichweite und die damit einhergehenden Marktanteile machen eine solche Entscheidung erst möglich. Die Strategie die vorhandene gigantische Reichweite zu nutzen, um neue Produktideen, Geschäftsfelder und Konzepte im Markt zu etablieren – kommt hier auf den Prüfstand.

Wenn die EU Kommission bei der Produktsuche eine Bevorzugung erkannt und beklagt hat stellt sich die Frage, ob andere vertikale Suchen oder andere Produkte wie Android, Chrome, WiFi, Chromecast uvm. von Google demnächst auch betroffen sind. Wetterdienste, Flugsuchmaschinen, Branchenbücher, Kartendienste, andere Werbeplattformen, Bildersuchmaschinen, Hotelsuchmaschinen, Jobsuchmaschinen – ja selbst die Wikipedia könnte sich benachteiligt fühlen, wenn der „Knowledge Graph“ der Wikipedia einen Traffic-Rückgang beschert.

Ein gutes Produkt allein reicht oft nicht

Wer von euch glaubt ernsthaft daran, dass Google / Alphabet seine extreme Reichweite im Markt nicht weiter nutzen wird, um neue Produkte in den Markt zu schieben und diese dort marktführend zu platzieren? Ein gutes Produkt allein und das können tausende Gründer bestätigen, ist nichts wert, wenn einem die Plattform bzw. das Geld fehlt, um das Produkt in den Markt einzuführen. Das Märchen vom tollen Produkt, welches sich von selbst herumsprechen wird, ist genau so selten wie ein Sechser im Lotto oder das Märchen, dass guter Content allein ausreicht, um top-platziert zu werden. Nicht ohne Grund gibt es „Media for Equity„. Media + Killerprodukt + Story ist ein funktionierende Erfolgsrezept. Meist #failed es an einer Komponente :) Google hat „Media“, manchmal ein Killerprodukt (Preisvergleich ist es nicht) und hin und wieder eine gute Story (AMP hat keine gute Story). Folgt man diesem Rezept, wird es Google immer darauf ankommen lassen neue Innovationen am Markt zu testen – zünden diese in Zukunft wird man wohl gleich alles in eigenständige Firmen auslagern… A B C D E F.. Z – ahhh..lphabet.

Stellungnahme von Google

Mittlerweile hat Google Stellung zur EU Meldung genommen, sieht die Dinge natürlich ganz anders und will in diesem Fall weiterkämpfen. Mehr dazu im Google Blog.

 

 

Sie befinden sind hier: Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichs – EU verklagt Google



Ihre Agentur noch nicht dabei?


Ihre Agentur noch nicht dabei?