Gute Neuigkeiten für Betreiber von Tippfehler-Domains
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Ein kleiner Tippfehler genügt – und schon landet man auf einer ganz anderen Website als geplant. Häufig wird die Internetadresse dann einfach nicht gefunden. Doch es gibt Website-Betreiber, die genau aus solchen Tippfehlern Profit schlagen. Tippfehler-Domains werden Seiten genannt, die einzig und allein zu dem Zweck existieren, fehlgeleitete User zu ihrem Vorteil zu nutzen. Eine von ihnen hat es kürzlich bis vor den Bundesgerichtshof geschafft: wetteronlin.de. Der Wetterdienst wetteronline.de hatte wegen Namenrechtsverletzung gegen die Website geklagt und eine Löschung gefordert. Das Urteil des BGH stärkt nun jedoch eher Domaingrabbern den Rücken. Zum vollständigen Artikel
Konkret geht es in dem Artikel um die Domain „wetteronlin.de“. Entgegen eines früheren Urteils muss die Domain nun tatsächlich nicht gelöscht werden, sondern es genügt vollständig, auf der Seite einen entsprechenden Hinweis anzubringen, dass es sich nicht um die Seite „wetteronline.de“ handelt. Dann liegt wohl kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor.
Naja…typisch Recht. Alles mal wieder ein bisschen schwammig das Ganze. Was haltet ihr davon?
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Hallo Marius,
ein schwieriges Thema. Allgemein gesehen, sollte man sich zumindest immer alle gängigen Tippfehler bzw. TDLs einer Domain sichern und darüber hinaus immer auch versuchen, seine Domain, seinen Brand um an Ende sogar sich selbst zu stärken. Wie genau die Rechtssprechung in diesem Bereich läuft weiß ich auch nicht, es kommt aber wahrscheinlich nicht auf einzelne Buchstaben an, sondern darauf, inwieweit sich zwei Marken bzw. deren unterschiedliches Interesse wiederholt in die Quere kommen…
Grüße
Gretus
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