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Darf man Mitbewerber absichtlich schaden?

Horst: Darf man als deutsches Unternehmen seinen Mitbewerbern absichtlich z.B. mit minderwertigen Links schaden? Wie ist hier die Rechtsprechung, könnte man es überhaupt nachvollziehen?

Constantin Rehberg: Das deutsche Recht erlaubt keine kostenlose Rechtsberatung, daher nur eine allgemeine Aussage zu der geschilderten Frage.

Wenn ein klarer Schaden z.B. durch das Setzen schädlicher Backlinks nachgewiesen werden kann, was faktisch gar nicht so einfach möglich ist, könnte ich mir ein entsprechendes Eingreifen der deutschen Justiz durchaus vorstellen. Ein entsprechender Fall ist mir bislang nicht bekannt, nur einige Fälle, bei denen auch verunglimpfende Inhalte usw. in Verbindung mit dem Link standen. Sobald der deutsche Rechtsraum verlassen wird, wie es beispielsweise bei `Russenlinks´ der Fall ist, sieht die rechtliche Lage noch komplizierter aus.

Ganz allgemein muss man sagen, dass man anstatt seinen Mitbewerbern zu schaden besser seine eigene Webseite durch regel- und rechtskonforme Maßnahmen verbessern sollte. Bei rechtlichen Fragen empfiehlt sich zudem das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts.

Kommentare:

  1. Stefan says:

    Dann könnte mann im umgekehrten Schluss aber sagen, wenn der Konkurrent via Linkeinkauf Linkbuilding betreibt, schadet er ja auch indirekt meiner Seite. Wenn auch das Ziel nicht direkt in Angriff genommen wird.

  2. Dirk says:

    @Stefan Ja, so könnte man das auch sehen. Das wäre dann wohl „unlauterer Wettbewerb“.

  3. Patrick says:

    Naja, einer Website z.B. durch BadNeighbourhood oder nicht-themenrelevante Link- und Alt-Texte zu schaden ist schon fies. Wenn hierbei gleiches mit gleichem vergolten wird, kann das auch deiner Website schaden.

  4. TelefoNina says:

    Vor allem, wenn das rauskommt, ist dein Ruf im A…. Da nützt dann ein Ranking auf Platz 2 nicht, wenn auf Platz 1 ein Bericht über dein unfaires Vorgehen steht.

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