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Was tun bei PageRank Abstrafung?

Thomas: Ich betreibe seit 1998 eine regionale Internetseite. Gerade in den Anfängen habe ich einen regen Linktausch betrieben und ebenfalls Linkplätze an größere Börsen vermietet. Verständlich, dass nach heutiger Sicht die Seite von einem Pagerank 6 auf einen Pagerank 3 „abgestürzt“ ist. Obwohl 99 Prozent der Links schon vor 2 Jahren wieder entfernt wurden, blieb der Pagerank von 3 bestehen und das obwohl die Seite täglich erweitert wurde und sich die Besucherzahlen deutlich gesteigert haben (+1000 Prozent).

Gibt es eine Möglichkeit, die von Google ausgeführte Strafe irgendwie rückgängig zu machen?

Constantin Rehberg: Zuerst einmal sollte man in dieser Situation überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine Abstrafung handelt und in welcher Ausprägung diese vorliegt. Wenn es sich beispielsweise nur um eine Herabstufung des PageRankes von 6 auf 3 handelt, das Ranking aber gleich geblieben ist, ist dieses ein klares Signal für die Bestrafung der Linkvermietung bzw. des -verkaufs. Möchte man in diesem Fall den ursprünglichen PageRank wieder herstellen, sollten alle veräußerten Links entfernt und Google über die verbesserte Situation in Kenntnis gesetzt werden!

Es hat seit 1998 allerdings auch große Veränderungen im Algorithmus des PageRanks gegeben, wie beispielsweise die Anpassung des Dämpfungsfaktors oder die Nichtberücksichtigung doppelter Verlinkungungen. Dadurch kann es sein, dass der PageRank seit 1998 trotz steigendem Ranking doch kontinuierlich gesunken ist. Sorgen machen braucht man sich in diesem Falle nicht, da der PageRank keinen Einfluss in das Ranking hat.

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