Hallo,
mal eine kleine Frage – ich hoffe es wird eine spannende Diskussion daraus. Mehr oder weniger zu Recht gibt es ja das Urhebergesetz für Bilder/Fotos. Darüber allein möchte ich keine Diskussion führen.
1. Mich würde aber interessieren ob man weiterhin das Urheberrechtverletzt sofern man z. B. ein Screenshot einer Website macht worauf ein Bildmotiv zu sehen ist.
2. Wenn ich ein Foto/Bild hernehme und es selber verändere und ein „eigenes“ Werk daraus mache mit Hinweis vielleicht sogar auf das Original.
Hintergrund: Ich habe gerade das erste Mal in meinem Internetleben eine Urheberrechtsverletzung begannen. Ich habe ein Bild von Zimbio genommen, welches keinerlei Urheber-/Lizenzanmerkungen enthielt. Ich will nun auch nicht groß gegen den Anwalt angehen – die haben ja recht, dass man in der Pflicht ist sich zu informieren und das man auch ohne Anmerkungen trotzdem kein Bild nehmen darf.
Aber mir fiel so beim Nachdenken ein, dass viele Seiten allein durch das soziale Geflecht an Teilen, Sharen usw. ja eigentlich auch diese Urheberrechtsverletzungen begehen. Wäre die beiden oben genannten Möglichkeiten dann zumindest sauber oder ein möglicher Graubereich?