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Alessandro Claus.
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30. Januar 2013 um 17:44 #444
Marc
MitgliedWas würdet Ihr tun: Von meinem Blog hat eine Firma einen Textabschnitt mit etwa 150 Wort 1zu1 geklaut und für Ihr Produkt genutzt. Mein Text ist jetzt auf zig Shop Portalen als Beschreibungstext.
Hatte mit dem telefoniert und der reagierte so nach dem Motto was ich mich denn so aufrege. Damals gab es zu dem Produkt, es geht um eine Art gesunde Frucht keine richtigen Infos sondern nur bei mir hat er was gefunden, das war ernsthaft seine Erklärung. Und er müsse jetzt mit dem Marketing Abteil reden was da machbar ist.
Nachweisen kann ich das der Text von mir stammt bzw. ich ihn damals in einer Textbörse gekauft habe wo ich aber auch nicht 100% sicher sein kann das der Texter nicht irgendwo abgeschrieben hatte aber das wird glaube ich bei denen mit Copyscape geprüft.
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30. Januar 2013 um 18:14 #447
SHESIGN.de
MitgliedWenn du den Text in einer Textbörse gekauft hast bist du zwar nicht Urheber. Du hast jedoch die vollständige Lizenz des Textes erworben und darfst somit auch über die Veröffentlichung entscheiden. Ich würde dem Betreiber der Portale einfach mit einer Abmahnung drohen. Das wird zwar in der Szene immer etwas seltsam betrachtet, ist aber im Business heutzutage so üblich. Wenn er keine zusätzlichen Kosten riskieren will, wird er die Texte ganz schnell entfernen.
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30. Januar 2013 um 23:29 #458
Tanja
MitgliedIch hatte solche Fälle vor einiger Zeit leider recht öfters. In der Regel reichte es auch, wenn ich eine freundliche, aber dennoch bestimmte eMail mit Aufforderung zum löschen schrieb, der ich im unteren Bereich diesen Auszug aus §106 des Urheberrechtsgesetzes anhängte:
Auszug aus § 106 UrHg (Urheberrechtsgesetz):
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. -
25. Februar 2013 um 16:40 #794
Simon Ruber
MitgliedHabe mitbekommen, dass das Erwirken einer Abmahnung bei Texten problematisch werden kann, da bei dem „geklauten“ Text im Zweifelsfall, gerichtlich eine Schöpfungshöhe festgestellt werden muss. Wird diese nicht festgestellt, kannst du dem Diebstahl wohl nicht viel entgegensetzen. In dem Vortrag sprach der Anwalt von einem Fall mit geklauten Produktbeschreibungen aus einem Shop. Der Kläger hatte damals wohl verloren. Das kommt deinem Fall ja recht ähnlich. Einzelheiten zum Urteil des Präzedenzfalls hab ich leider nicht.
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25. Februar 2013 um 19:20 #801
Alessandro Claus
MitgliedHey Simon,
das mit der Schöpfungshöhe ist durchaus richtig. In der Regel liegt diese bei Texten erst nach einem gewissen Umfang vor. Gerade bei Produktbeschreibungen, kann man berechtigterweise davon ausgehen, dass die nötige Schöpfungshöhe nach §2 Abs. 2 UrhG nicht vorliegt. Bei Texte mit mehr Umfang, die zudem noch einigermaßen in Suchmaschinen ranken, sieht es jedoch besser aus. Hier hat das OLG Rostock 2007 entschieden, dass die Schöpfungshöhe schon durch die gezielte Optimierung des Textes erreicht wird. (Az. 2 W 12/07)
Weitere Infos zum Urheberrecht im Internet gibt es auch hier: http://www.youtube.com/watch?v=vTlxRuzK2oA
Viele Grüße
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