Hey Simon,
das mit der Schöpfungshöhe ist durchaus richtig. In der Regel liegt diese bei Texten erst nach einem gewissen Umfang vor. Gerade bei Produktbeschreibungen, kann man berechtigterweise davon ausgehen, dass die nötige Schöpfungshöhe nach §2 Abs. 2 UrhG nicht vorliegt. Bei Texte mit mehr Umfang, die zudem noch einigermaßen in Suchmaschinen ranken, sieht es jedoch besser aus. Hier hat das OLG Rostock 2007 entschieden, dass die Schöpfungshöhe schon durch die gezielte Optimierung des Textes erreicht wird. (Az. 2 W 12/07)
Weitere Infos zum Urheberrecht im Internet gibt es auch hier: http://www.youtube.com/watch?v=vTlxRuzK2oA
Viele Grüße