Simon Ruber

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  • als Antwort auf: Dreister Contentklau #794
    Simon Ruber
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    Habe mitbekommen, dass das Erwirken einer Abmahnung bei Texten problematisch werden kann, da bei dem „geklauten“ Text im Zweifelsfall, gerichtlich eine Schöpfungshöhe festgestellt werden muss. Wird diese nicht festgestellt, kannst du dem Diebstahl wohl nicht viel entgegensetzen. In dem Vortrag sprach der Anwalt von einem Fall mit geklauten Produktbeschreibungen aus einem Shop. Der Kläger hatte damals wohl verloren. Das kommt deinem Fall ja recht ähnlich. Einzelheiten zum Urteil des Präzedenzfalls hab ich leider nicht.

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