Reconsideration bzw. Überprüfung

Wenn Ihre Webseite aus dem Index von Google entfernt wurde oder Sie eine Nachricht in den Webmaster-Tools über eine "Abstrafung" erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, einen so genannten Reconsideration Request bei Google einzureichen. Bevor Sie diesen Antrag stellen, sollten Sie den Grund für die Entfernung bzw. Abstrafung Ihrer Webseite bestmöglich beseitigt haben. Da Ihre Webseite im Zuge des Requests tatsächlich auch manuell von Google geprüft wird, sollten Sie sich wirklich sicher sein, dass diese bei der Einreichung des Antrags in jedem Punkt wieder den Richtlinien von Google entspricht.

Der Eintrag selbst sollte in jedem Fall über das entsprechende Formular erfolgen. Einen Link dazu finden Sie im Kapitel "Google Support u. Kontakt". Es macht keinen Sinn, den Eintrag an eine andere, nicht dafür vorgesehene Adresse zu versenden, da sämtliche Betreiber bekannter Suchmaschinen täglich tausende E-Mails mit den unterschiedlichsten Anliegen erhalten und diese längst nicht mehr alle persönlich beantworten können.

In den ihrem Request beigefügten Text sollten Sie kurz erläutern, dass Sie die möglichen Ursachen für die Abstrafung durch Google beseitigt haben und Ihre Seite nun wieder vollständig den Richtlinien entspricht. Versuchen Sie, freundlich zu wirken und deuten Sie gegebenenfalls auch an, dass Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und nicht noch einmal versuchen werden, die Richtlinien von Google zu umgehen. Es ist besser, wenn Sie ehrlich bleiben. Einfach zu schreiben, Sie wären selbst nicht Schuld an der Ursache für die Abstrafung oder anderweitige Geschichten zu erfinden, ist nicht ratsam.

In der Regel dauert es leider eine Weile, bis Ihr Antrag auf manuelle Überprüfung überhaupt bearbeitet wird. Haben Sie, auch wenn es schwerfällt, etwas Geduld. Eine wiederholtes Einreichen oder Nachfragen sollten Sie vermeiden. Bis Ihre Webseite wieder von einer Abstrafung befreit wird, können leicht einige Wochen vergehen. Wenn es soweit ist, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht in den Google Webmaster-Tools.

Andere Möglichkeiten der Beseitigung einer Strafe seitens Google gibt es nicht. Es macht beispielsweise kaum einen Sinn, eine Webseite einfach unter einer anderen Domain, einem anderen Server oder einer anderen IP-Adresse zu veröffentlichen. Google wird früher oder später feststellen, dass es sich um die gleiche Webseite handelt und auch diese dann entsprechend wieder abstrafen...

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