Ein ‚Disclaimer‘ bietet Internetnutzern die Möglichkeit, sich bei der Nutzung des World Wide Webs gegenüber der Haftung bestimmter Dinge rechtlich abzusichern. Ein Disclaimer erfordert die korrekte Angabe eines rechtsgültigen Urteils, z.B. dem am 12. Mai 1998 vom Landgericht Hamburg gefällten Urteil (Aktenzeichen: 312 O 85/98), nach welchem man sich noch einmal gesondert von den lediglich auf einer Webseite verlinkten Inhalten distanzieren sollte.
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