Allgemeine Geschäftsbedingungen Basic Eintrag Agenturverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich: Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den von SEO-united.de, SEO united GmbH, im weiteren Verlauf Anbieter genannt, entgeltlich angebotenen Basic-Eintrag in ein Verzeichnis für SEO Agenturen.

§ 2 Angebotsbeschreibung: Der in § 1 genannte Basic-Eintrag ist ein digitaler Eintrag in ein unter www.seo-united.de/seo-agentur/ erreichbares Verzeichnis für SEO Agenturen und Onlinemarketing Agenturen. Der Basic-Eintrag umfasst die Eintragung in das Agentur-Verzeichnis, sodass der Eintrag auf den vorhandenen Städte- und Postleitzahlen-Seiten bzw. deren Paginierungsseiten je nach Positionierung zu finden ist.

§ 3 Preis und Zahlungsbedingungen: Der Basic-Eintrag in das Verzeichnis kostet 99,- Euro/Jahr (zzgl. MwSt.). Der Anbieter wird die Freischaltung des Eintrags in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen vornehmen. Der Käufer erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

§ 4 Verfügbarkeit: Der Anbieter ist bemüht, den Eintrag über 24 Stunden am Tag verfügbar zu halten, kann jedoch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der Eintrag aufgrund für ihn nicht beeinflussbarer Faktoren (Serverausfall usw.) kurzzeitig nicht erreichbar ist.

§ 5 Laufzeit und Kündigung: Der Basic-Eintrag in das Verzeichnis wird für 12 Monate nach Vertragsabschluss und Freischaltung angezeigt. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der ungekündigte Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zu Vertragsende. Wird der Eintrag gekündigt behält sich der Anbieter das Recht vor, den Eintrag aus dem Verzeichnis zu löschen.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand:: (1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters.

§ 8 Salvatorische Klausel: Sofern Teile dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt und der ungültige Teil gilt als durch einen solchen ersetzt, der dem Sinn und Zweck des unwirksamen Teils in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.

Gültig: ab 01.03.2017