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EU Klage führt zur Liberalisierung der Google Shopping Suche

Google  |  Uwe Tippmann  |  , 15:12 Uhr  |  1 Kommentar

Das EU Kartellverfahren gegen Google, welches im Juni 2017 zu einer Strafe von 2,42 Milliarden wegen unzulässiger Vorzugsbehandlung für den eigenen Preisvergleichsdienst (Google Shopping) führte, trägt langsam Früchte. Google reagiert und kündigt laut Bloomberg an, dass man die Shopping Unit auslagern möchte, um der EU Aufforderung nachzukommen. Zudem sollen die PLA (Product Listing Ads) für den Markt geöffnet werden, sodass es zu einem fairen Auktionsprozess unter den verschiedenen Plattformen kommen kann.

Seit ein paar Tagen wird nun in den Google Shopping Anzeigen, welche als Onebox in den Suchergebnissen erscheinen der Zusatz „von Google“ mit ausgegeben. Schon bald, werden dort auch andere Preisvergleichsdienste wie guenstiger.de und idealo.de erscheinen. Die Anzeigen, kann man dann direkt über die Plattformen einbuchen. Guenstiger.de zum Beispiel hat heute seine Advertiser informiert, dass einen diese exklusive Werbefläche nun zur Verfügung steht und bebucht werden kann.

Aktuell sieht es so aus:

Google Preisvergleich Kartellverfahren

Nach der Liberalisierung der Shopping Suche soll es so, oder so ähnlich aussehen:

neue Google Shopping Suche

Der nächste logische Schritt von Google könnte dann die Auslagerung der gesamten Shopping Plattform in eine von Google selbst crawlbare, SEO optimierte Seite werden, welche dann auch in der organischen Suche ähnlich wie idealo.de, billiger.de, preisvergleich.de, geizhals.de und all die anderen Preissuchmaschinen eine Performance erzeugen kann. Am Beispiel von Youtube.com konnte Google in der Vergangenheit ja sehr gute Resultate mit dieser Methode verzeichnen und so auch nahezu alle anderen Videoplattformen vom Markt verdrängen.

Auch konnte Google mit dem Projekt Boutiques.com bereits 2010 einige Erfahrungen in diese Richtung sammeln. Möglicherweise steht eine solche indexierbare Plattform schneller als gedacht zur Verfügung, sodass auch die eigenen organischen Ergebnisse dazu genutzt werden können um mehr Traffic auf die neue Shopping-Suche zu führen. Genügend SEO Know-How und genügend Trust sollte ja vorhanden sein, um sich schnell auch mit „normalen“ Rankingmaßstäben in den SEO-Olymp zu katapultieren.

Dank der EU Klage und dem darauf eingeleiteten Kartellverfahren haben sich die Preisvergleicher einen wichtigen Faktor innerhalb Ihrer Business-Stratgie zurückerobert. Google hat den Preisvergleichsdiensten durch die eigene Shopping-Onebox einen guten Teil an Traffic weggenommen. Erst mit der Liberalisierung durch das Kartellverfahren und die ausgesprochene Strafe wird dieser Umstand ein Stück weit wieder begradigt. Wie fair der Bieter-Prozess unter den Plattform dann im Detail abläuft bleibt jedoch noch zu beobachten.

Was meint Ihr – wie wahrscheinlich ist eine Google-Shopping Domain, die auch in der organischen Suche mitmischen kann?

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